Arbeitssicherheit
Unsere betrieblichen Leistungen zur Arbeitssicherheit
Sicherheitsprüfungen gem. Betriebssicherheitsverordnung
Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel gemäß dieser Vorschrift, damit Ihre Mitarbeiter diesbezüglich sicher durch den Arbeitstag kommen.
- Flurförderzeuge (Gabelstapler, Niederhubwagen)
- Rolltore
- Hebebühnen
- Leitern
- Baumaschinen
Gefährdungsbeurteilung
Wir besichtigen Ihr Unternehmen um festzustellen, wie wir Ihre betriebliche Sicherheit erhöhen können. Wir begutachten dabei laufende Arbeitsprozesse und beurteilen potentielle Gefahren. Es folgt eine Gefährdungsanalyse gemäß gesetzlicher Vorschriften. Im Anschluss werden wir mit Ihnen gemeinsame Ziele erarbeiten um erforderliche und empfohlene Maßnahmen umzusetzen.
Sicherheitsvorschriften
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Umgang mit Gesetzen und Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit. Hier ein Auszug arbeitsrechtlicher Vorschriften, denen Ihr Betrieb möglicherweise unterliegt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch Arbeitgeber
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): §3 Gefährdungsbeurteilung (PDF-Datei)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): §2 Grundpflichten des Unternehmers (PDF-Datei)
- DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit): z.B. §2 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit(PDF-Datei)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR V3 (Gefährdungsbeurteilung)(PDF-Datei)
Unfallverhütung
Wir beraten bei der gesundheitsgerechten und sicheren Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze, um Gefährdungen und Unfälle möglichst zu vermeiden. Eine gängige und oft anwendbare Unfallverhütungsvorschrift ist Beispielsweise:
Gesundheitsvorsorge
Wir geben Tipps zum gesundheitsgerechten Verhalten Ihrer Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Bewältigung von Nikotin, Alkohol, oder Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz. Auch der Weg zum weitgehend stressfreien Arbeitsklima wird durch uns begleitet. Beratung zur gesunden Mitarbeiterverpflegung erhalten Sie ebenfalls von uns.
Handlungsempfehlungen
Wir geben Ihnen eine qualifizierte Empfehlung zur Beseitigung bzw. Minimierung festgestellter Gefährdungen.
Betriebsanweisungen
Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen gemäß BGI 578
Dokumentation
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss gemäß §6(1) Arbeitsschutzgesetz dokumentiert werden.
Sicherheitsplanung
Wir unterstützen Sie bei der Planung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen bzw. Arbeitsabläufen, insbesondere nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
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